Fortbildungspflicht für Immobilienmakler

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Grundlage dafür ist §34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Stand 2026: Fortbildungspflicht gilt weiterhin

⚠️ Stand März 2026: Die Fortbildungspflicht gilt weiterhin.

Aktueller Stand 2026

Viele Immobilienmakler fragen sich derzeit, ob die gesetzliche Fortbildungspflicht bald abgeschafft wird. Nach aktuellem Stand ist das jedoch nicht absehbar. Zwar gibt es politische Diskussionen über eine mögliche Streichung, doch eine Gesetzesänderung müsste Bundestag und Bundesrat passieren – und insbesondere im Bundesrat gibt es bereits deutliche Kritik an einer Abschaffung.

Solange keine rechtskräftige Gesetzesänderung beschlossen wurde, gilt die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter weiterhin unverändert: 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Kalenderjahren.

Behörden prüfen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht regelmäßig auch rückwirkend. Wer jetzt darauf spekuliert, dass die Pflicht bald entfällt, geht daher ein unnötiges Risiko ein.

Hintergrund zur aktuellen politischen Diskussion über eine mögliche Abschaffung

20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung müssen Immobilienmakler regelmäßig ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren sind mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung vorgeschrieben.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Immobilienmakler über aktuelles Fachwissen in den Bereichen Immobilienrecht, Vertragsrecht, Marktanalyse und Beratung verfügen.

Wer von der Fortbildungspflicht betroffen ist

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht gilt für:

  • selbstständige Immobilienmakler
  • Wohnimmobilienverwalter
  • freie Handelsvertreter im Immobilienbereich
  • Angestellte Mitarbeiter, die unmittelbar an der Maklertätigkeit beteiligt sind

Welche Themen in der Weiterbildung behandelt werden

Die Weiterbildung umfasst eine Vielzahl von Themen, die für die Praxis von Immobilienmaklern relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Maklerrecht und Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Mietrecht
  • Immobilienbewertung
  • Datenschutz und Geldwäschegesetz
  • Markt- und Standortanalyse

Wie der Nachweis gegenüber Behörden erfolgt

Die absolvierte Weiterbildung muss dokumentiert werden. Nach Abschluss einer Fortbildung erhalten Teilnehmer Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen, die bei Bedarf gegenüber Behörden vorgelegt werden können.

Viele Makler absolvieren ihre Weiterbildung heute flexibel über strukturierte Video-Module mit Lernerfolgskontrolle, die sich deutlich einfacher in den Arbeitsalltag integrieren lassen als klassische Präsenzseminare.

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Eine ausführliche Übersicht zur Weiterbildungspflicht finden Sie auch in unserem Ratgeber.

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Fortbildung für Immobilienmakler flexibel online absolvieren

Die gesetzliche Weiterbildung muss heute nicht mehr in starren Präsenzseminaren stattfinden. Moderne Online-Fortbildungen ermöglichen es, die vorgeschriebenen Stunden flexibel und effizient zu absolvieren.

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