Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Grundlage dafür ist §34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
⚠️ Stand März 2026: Die Fortbildungspflicht gilt weiterhin.
Viele Immobilienmakler fragen sich derzeit, ob die gesetzliche Fortbildungspflicht bald abgeschafft wird. Nach aktuellem Stand ist das jedoch nicht absehbar. Zwar gibt es politische Diskussionen über eine mögliche Streichung, doch eine Gesetzesänderung müsste Bundestag und Bundesrat passieren – und insbesondere im Bundesrat gibt es bereits deutliche Kritik an einer Abschaffung.
Solange keine rechtskräftige Gesetzesänderung beschlossen wurde, gilt die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter weiterhin unverändert: 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Kalenderjahren.
Behörden prüfen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht regelmäßig auch rückwirkend. Wer jetzt darauf spekuliert, dass die Pflicht bald entfällt, geht daher ein unnötiges Risiko ein.
Hintergrund zur aktuellen politischen Diskussion über eine mögliche Abschaffung
Nach der Makler- und Bauträgerverordnung müssen Immobilienmakler regelmäßig ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren sind mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung vorgeschrieben.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Immobilienmakler über aktuelles Fachwissen in den Bereichen Immobilienrecht, Vertragsrecht, Marktanalyse und Beratung verfügen.
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht gilt für:
Die Weiterbildung umfasst eine Vielzahl von Themen, die für die Praxis von Immobilienmaklern relevant sind. Dazu gehören unter anderem:
Die absolvierte Weiterbildung muss dokumentiert werden. Nach Abschluss einer Fortbildung erhalten Teilnehmer Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen, die bei Bedarf gegenüber Behörden vorgelegt werden können.
Viele Makler absolvieren ihre Weiterbildung heute flexibel über strukturierte Video-Module mit Lernerfolgskontrolle, die sich deutlich einfacher in den Arbeitsalltag integrieren lassen als klassische Präsenzseminare.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht bequem online und erhalten Sie die notwendigen Zertifikate für den behördlichen Nachweis.
Kurse ansehenEine ausführliche Übersicht zur Weiterbildungspflicht finden Sie auch in unserem Ratgeber.
Ratgeber lesenDie gesetzliche Weiterbildung muss heute nicht mehr in starren Präsenzseminaren stattfinden. Moderne Online-Fortbildungen ermöglichen es, die vorgeschriebenen Stunden flexibel und effizient zu absolvieren.
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