Fortbildungspflicht Immobilienmakler – Fristen & Zeitraum berechnen

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen gemäß §34c GewO und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelmäßig Weiterbildung nachweisen.

Innerhalb von drei Kalenderjahren müssen mindestens 20 Stunden Fortbildung absolviert und dokumentiert werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Ihr aktueller Weiterbildungszeitraum endet und bis wann Sie Ihre Fortbildung nachweisen müssen.

Stand 2026: Fortbildungspflicht bleibt weiterhin bestehen

Wer muss bis wann die Fortbildung erfüllen? (Stand 2026)

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht gilt weiterhin. Auch wenn politisch über eine mögliche Abschaffung diskutiert wird, müssen Immobilienmakler aktuell weiterhin die vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nachweisen.

Maßgeblich sind dabei Kalenderjahre. Für jeden Weiterbildungszeitraum müssen mindestens 20 Zeitstunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren absolviert werden.

Behörden prüfen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht in der Praxis regelmäßig rückwirkend. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern oder gewerberechtlichen Konsequenzen.

Beispiel für den aktuellen Fortbildungszeitraum

Für viele Immobilienmakler endet der aktuelle Weiterbildungszeitraum am 31.12.2026.

Wenn Ihre Gewerbeerlaubnis bereits 2018 oder früher erteilt wurde, liefen die Zeiträume typischerweise:

  • 2018 – 2020
  • 2021 – 2023
  • 2024 – 2026 (aktueller Zeitraum)

In diesem Fall müssen Sie Ihre Weiterbildung bis spätestens 31.12.2026 nachweisen.

Wenn Ihre Erlaubnis später erteilt wurde, beginnt der individuelle Weiterbildungszeitraum im Jahr der Erlaubniserteilung und endet mit Ablauf des zweiten Folgejahres.

Beispiele für Weiterbildungszeiträume

Jahr der Erlaubnis Weiterbildungszeitraum Nachweis bis
2023 2023 – 2025 31.12.2025
2024 2024 – 2026 31.12.2026
2025 2025 – 2027 31.12.2027
2026 2026 – 2028 31.12.2028
Exklusiv: Frist prüfen

Bis wann müssen Immobilienmakler ihre Fortbildung nachweisen?

Mit diesem Rechner prüfen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter schnell, bis wann sie ihre gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden Fortbildung nach §34c GewO und MaBV nachweisen müssen.

Fortbildungszeitraum berechnen

Geben Sie das Jahr Ihrer Gewerbeerlaubnis ein und prüfen Sie, in welchem Weiterbildungszeitraum Sie sich aktuell befinden und bis wann der Nachweis erbracht werden muss.

Hinweis: Auch wenn politisch über eine Abschaffung diskutiert wird, gilt die Fortbildungspflicht nach aktuellem Stand weiterhin. Rückwirkende Prüfungen finden statt!

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