Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen gemäß §34c GewO und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelmäßig Weiterbildung nachweisen.
Innerhalb von drei Kalenderjahren müssen mindestens 20 Stunden Fortbildung absolviert und dokumentiert werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Ihr aktueller Weiterbildungszeitraum endet und bis wann Sie Ihre Fortbildung nachweisen müssen.
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht gilt weiterhin. Auch wenn politisch über eine mögliche Abschaffung diskutiert wird, müssen Immobilienmakler aktuell weiterhin die vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nachweisen.
Maßgeblich sind dabei Kalenderjahre. Für jeden Weiterbildungszeitraum müssen mindestens 20 Zeitstunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren absolviert werden.
Behörden prüfen die Einhaltung der Weiterbildungspflicht in der Praxis regelmäßig rückwirkend. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern oder gewerberechtlichen Konsequenzen.
Für viele Immobilienmakler endet der aktuelle Weiterbildungszeitraum am 31.12.2026.
Wenn Ihre Gewerbeerlaubnis bereits 2018 oder früher erteilt wurde, liefen die Zeiträume typischerweise:
In diesem Fall müssen Sie Ihre Weiterbildung bis spätestens 31.12.2026 nachweisen.
Wenn Ihre Erlaubnis später erteilt wurde, beginnt der individuelle Weiterbildungszeitraum im Jahr der Erlaubniserteilung und endet mit Ablauf des zweiten Folgejahres.
| Jahr der Erlaubnis | Weiterbildungszeitraum | Nachweis bis |
|---|---|---|
| 2023 | 2023 – 2025 | 31.12.2025 |
| 2024 | 2024 – 2026 | 31.12.2026 |
| 2025 | 2025 – 2027 | 31.12.2027 |
| 2026 | 2026 – 2028 | 31.12.2028 |
Mit diesem Rechner prüfen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter schnell, bis wann sie ihre gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden Fortbildung nach §34c GewO und MaBV nachweisen müssen.
Geben Sie das Jahr Ihrer Gewerbeerlaubnis ein und prüfen Sie, in welchem Weiterbildungszeitraum Sie sich aktuell befinden und bis wann der Nachweis erbracht werden muss.
Hinweis: Auch wenn politisch über eine Abschaffung diskutiert wird, gilt die Fortbildungspflicht nach aktuellem Stand weiterhin. Rückwirkende Prüfungen finden statt!
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